Das Töten männlicher Küken ist in Deutsch­land seit dem 1. Januar 2022 verboten. In der konventionellen Haltung ist jedoch die Geschlechts­bestimmung der Tiere im Ei zulässig. Anders in der öko­logischen Tier­haltung: Gemäß EU-Bio-Verordnung sind sowohl die weiblichen als auch die männlichen Küken auszubrüten, letztere dürfen aber nach konventionellen Standards auf­gezogen werden. Die Naturland-Vorgaben, denen auch wir unter­liegen, gehen noch einen Schritt weiter und verpflichen zur Aufzucht der Bruder­hähne nach den­selben Standards wie die der Lege­hennen.

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